Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
1. (Dies ist) eine Sure, die Wir herabgesandt und zum Gesetz gemacht haben. In ihr haben Wir klare Verse offenbart, auf dass ihr bedenken mögt.
2. Die Unzüchtige und den Unzüchtigen, bestraft jeden von ihnen mit hundert Peitschenhieben, und lasst euch angesichts (dieser Rechtsbestimmung) in der Religion Allahs nicht von Mitleid für sie ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Gruppe von Gläubigen soll Zeuge ihrer Bestrafung sein.
(Diese Strafe gilt für erwachsene Männer und Frauen, die über das Urteilsvermögen verfügen, frei sind und im Rahmen einer bestehenden Ehe nie intimen Verkehr hatten. Ausserdem kommt zu dieser Strafe eine einjährige Verbannung hinzu. Die abschreckende Strafe für erwachsene Männer und Frauen, die im Rahmen einer bestehenden Ehe bereits intimen Verkehr hatten, ist jedoch die Steinigung. Es sei auch angemerkt, dass die Strafe der Steinigung in den früheren Schriften Allahs erwähnt wird, insbesondere in der Tora.)
3. Der Unzüchtige soll nur eine Unzüchtige oder eine Polytheistin heiraten, und die Unzüchtige soll nur einen Unzüchtigen oder einen Polytheisten heiraten. Und dies ist den Gläubigen verboten.
4. Und jene, die ehrbaren Frauen (Untreue) vorwerfen und dabei nicht vier Zeugen vorbringen (können), bestraft sie mit achtzig Peitschenhieben und akzeptiert danach keine Aussage mehr von ihnen. Sie sind die (wahren) Frevler,
5. ausgenommen diejenigen, die danach in Reue umkehren und sich bessern, denn Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.
6. Und derjenige, der seine Gattin (des Ehebruchs) anklagt und keine Zeugen hat ausser sich selbst, dessen Aussage soll darin bestehen, dass er viermal bei Allah bezeugt, dass er die Wahrheit spricht,
7. und die fünfte (Bezeugung) soll sein, dass Allahs Fluch auf ihm lasten möge, sollte er zu den Lügnern gehören.
8. Und die Strafe soll von (der Frau) abgewendet werden, wenn sie viermal bei Allah bezeugt, dass er zu den Lügnern gehört,
9. und die fünfte (Bezeugung) soll sein, dass Allahs Fluch auf ihr lasten möge, falls er tatsächlich die Wahrheit sagen sollte.
(Es gibt zahlreiche Beispiele, die belegen, dass sowohl traditionelle Mubahalas mit Gegnern von Allahs Religion als auch Bezeugungen, wie sie im Vers bei einer schwerwiegenden Sünde von beiden Parteien gewünscht werden, häufig in kurzer Zeit von Allah verwirklicht werden. Die Lügner erfahren dann eine strenge Bestrafung durch Allah, sofern sie nicht vorher in Reue umgekehrt sind. Laut Abu Ad-Dardā sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): "Wenn ein Fluch ausgesprochen wird, steigt er zunächst zum Himmel auf, aber die Himmelstore sind verschlossen. Dann kehrt der Fluch zur Erde zurück, aber auch die Erdentore sind verschlossen. Der Fluch bewegt sich dann nach rechts und links, und da er keinen Ausweg findet, begibt er sich zu der Person, die verflucht wurde, falls sie den Fluch verdient hat, und andernfalls kehrt er zu der Person zurück, die den Fluch ausgesprochen hat.")
10. Und wenn nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über euch wären, (so würde Allahs Strafe die Lügner sofort treffen). Aber Allah ist der Annehmer der Reue, der Allweise.
11. Diejenigen, die sich die Lüge (in Bezug auf A'ischa) ausgedacht haben, sind eine Gruppe unter euch. Denkt nicht, dass es schlecht für euch ist (Opfer einer Verleumdung) zu sein. Nein, vielmehr ist es zum Guten für euch. (Und wisst, dass) jedem (einzelnen) von ihnen die Sünde, die er erworben hat, vergolten wird. Und wer den grössten Anteil davon zu verantworten hat, für den wird es eine (noch) härtere Strafe geben.
(vielmehr ist es zum Guten für euch: Das Gute ist das, dessen Nutzen grösser ist als der Schaden. In diesem Fall liegt das Gute in der Belohnung, die diejenigen dereinst erhalten werden, die Opfer der Verleumdung waren, und in der offenbarten Unschuld von A'ischa.)
12. Hätten doch die gläubigen Männer und Frauen, als sie dies hörten, eine gute Meinung bei sich gefasst und gesagt: "Das ist eine offensichtliche Lüge."
(eine gute Meinung bei sich gefasst:
In Abwesenheit von eindeutigen Beweisen ist es eine Pflicht für die Gläubigen, an das Gute zu denken und dieses auf andere anzuwenden.)
13. Warum haben sie hierfür nicht vier Zeugen vorgebracht? Da sie keine Zeugen vorbringen konnten, gelten sie nach Allah(s Gesetz) als Lügner.
14. Wenn nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit im Diesseits und im Jenseits über euch wären, hätte euch für das, woran ihr beteiligt wart, bereits eine schmerzhafte Strafe getroffen,
15. als ihr es mit euren Zungen aufgegriffen und (dann) mit euren Mündern (weiter)gesagt habt, wovon ihr keine Kenntnis hattet. Und ihr habt es für eine leichte Sache gehalten, während es vor Allah eine gewaltige (Angelegenheit) ist.
16. Hättet ihr doch, als ihr es gehört habt, gesagt: "Es steht uns nicht zu, darüber zu sprechen. Die Ehre gebührt Dir, (unser Herr,) und dies eine grosse Verleumdung."
17. Allah ermahnt euch, niemals zu solchem zurückzukehren, wenn ihr (wahre) Gläubige seid.
18. Allah macht für euch die Zeichen klar, und Allah ist der Allwissende, der Allweise.
19. Für diejenigen, die wünschen, dass sich das Schändliche unter den Gläubigen verbreitet, ist eine schmerzhafte Strafe im Diesseits und im Jenseits bestimmt. Und Allah weiss, ihr aber wisst nicht.
20. Wenn nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über euch wären, (würde Allahs Strafe euch unverzüglich treffen). Aber Allah ist der Teilnahmsvolle, der Barmherzige.
21. O ihr, die ihr glaubt, folgt nicht den Fussstapfen Satans, und wer den Fussstapfen Satans folgt, (soll wissen,) dass dieser (nur) das Schändliche und das Verwerfliche befiehlt. Und wenn nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über euch wären, so wäre niemand von euch jemals geläutert. Doch Allah läutert, wen Er will, und Allah ist der Allhörende, der Allwissende.
22. Und diejenigen unter euch, die Überfluss und Reichtum besitzen, sollen nicht schwören, den Verwandten, den Bedürftigen und den Auswanderern auf Allahs Weg, (die eine Verfehlung begangen haben,) nichts mehr geben zu wollen. Vielmehr sollen sie vergeben und Nachsicht üben. Wollt ihr nicht, dass Allah (auch) euch vergibt? Und Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.
23. Und diejenigen, die den keuschen (und) ehrbaren gläubigen Frauen (Untreue) unterstellen, sind im Diesseits und im Jenseits verflucht, und ihnen wird eine schwere Strafe zuteil.
24. Am Tag, da ihre Zungen, ihre Hände und ihre Füsse gegen sie aussagen werden, was sie getan haben,
25. an jenem Tag wird Allah ihnen ihre begangene Schuld vergelten, und (dann) werden sie (unmissverständlich) erkennen, dass Allah der Wahre ist.
26. Die üblen (Frauen) sind für die üblen (Männer) bestimmt, und die üblen (Männer) sind für die üblen (Frauen) bestimmt. Und die guten (Frauen) sind für die guten (Männer) bestimmt, und die guten (Männer) sind für die guten (Frauen) bestimmt. Diese (letzteren) sind freigesprochen von dem, was (die Verleumder über sie) sagen. Für sie wird es (dereinst) Vergebung und eine grosszügige Versorgung geben.
27. O ihr, die ihr glaubt, betretet keine Häuser, ausser eure eigenen, ohne zuvor um Erlaubnis zu bitten und ihre Bewohner zu grüssen. Dies ist besser für euch, auf dass ihr bedenken mögt.
28. Und wenn ihr niemanden antrefft, betretet (die Häuser) nicht, bis euch die Erlaubnis erteilt wird. Und wenn man euch auffordert: "Kehrt um", dann kehrt um. Das ist rechtschaffener für euch, und Allah ist der Allwissende über euer Tun.
29. Es liegt (jedoch) keine Sünde auf euch, wenn ihr unbewohnte Häuser betretet, die für euch nützlich sind. Und Allah weiss, was ihr offenlegt und was ihr verbergt.
(wenn ihr unbewohnte Häuser betretet: Dieser Vers bezieht sich unbewohnte und verlassene Häuser, in denen niemand lebt.)
30. Sag den gläubigen (Männern), sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham wahren. Das ist lauterer für sie. Und Allah ist der Allkundige über ihr Tun.
31. Und sag (auch) den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham wahren, und ihre Reize nicht offenbaren, ausser was davon sichtbar bleibt. Sie sollen ihre Kopftücher über ihre Brüste ziehen und ihren Schmuck nicht offenkundig zeigen, ausser vor ihren Ehemännern, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehemänner, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehemänner, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder, den Söhnen ihrer Schwestern, den gläubigen Frauen, den unfreien (Frauen), den männlichen Bediensteten, die kein Verlangen (mehr) verspüren, und den Kindern, die noch nicht auf die Blösse der Frauen aufmerksam geworden sind. Und sie sollen nicht mit ihren Füssen auf den Boden stampfen, um auf den verborgenen Schmuck aufmerksam zu machen. Und wendet euch allesamt Allah reumütig zu, ihr Gläubigen, auf dass ihr Erfolg haben mögt.
(Und sie sollen ihre Kopftücher: Das Wort "khimâr" bedeutet Kopftuch oder Bedeckung. Nebst dem Kopftuch sollen sie auch einen Überwurf tragen, der über den Hals und die Brust fällt, wie es in Sure 33:59 präzisiert wird, um ihre Reize zu verbergen.
ihre Reize nicht offenbaren, ausser was davon sichtbar bleibt:
Was von der Erscheinung der Frau offen gezeigt werden darf, sind das Gesicht, die Hände und die Unterarme.
nicht offenkundig zeigen, ausser vor ihren…:
Alle Männer, die im Vers erwähnt werden, sind der Frau verboten, und sie kann sich somit unverschleiert vor ihnen zeigen.
den männlichen Bediensteten, die kein Verlangen (mehr) verspüren:
Dieser Abschnitt bezeichnet die Mittellosen, die sich um den Haushalt drängen, um Nahrung zu erhalten und nicht verheiratet sind. Sie kümmern sich nicht um Frauen und begehren sie nicht. Laut Ibn Abbâs bezeichnet dies die Einfältigen, die kein Verlangen mehr verspüren.)
32. Und verheiratet die Unverheirateten unter euch sowie die rechtschaffenen Männer und Frauen unter euren Unfreien. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Huld bereichern. Und Allah ist der Allumfassende, der Allwissende.
33. Und diejenigen, die sich eine Ehe nicht leisten können, sollen Enthaltsamkeit üben, bis Allah sie durch Seine Huld bereichert. Und für diejenigen unter euren Unfreien, die einen Freibrief begehren, stellt ihnen einen solchen aus, sofern ihr Gutes in ihnen erkennt; und gebt ihnen vom Besitz Allahs, den Er euch gewährt hat. Und zwingt eure Unfreien nicht zur Prostitution, um nach den Gütern des irdischen Lebens zu streben. Wenn sie jedoch dazu gezwungen werden, so ist Allah, nachdem sie gezwungen wurden, der Allvergebende, der Barmherzige (ihnen gegenüber).
34. Wahrlich, Wir haben euch klare Zeichen und Berichte von denen herabgesandt, die vor euch waren, sowie eine Ermahnung für die Frommen.
35. Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis Seines Lichts ist wie das einer Nische, in der eine Lampe steht. Diese Lampe befindet sich in einem Glas, das wie ein funkelnder Stern wirkt. (Die Lampe) wird von einem gesegneten Olivenbaum gespeist, der weder im Osten noch im Westen steht. Sein Öl leuchtet beinahe (von selbst), ohne dass ein Feuer es (je) berührt hat. Licht über Licht. Allah führt zu Seinem Licht, wen Er will. (So) prägt Allah Gleichnisse für die Menschen, und Allah ist der Allwissende.
(Dieser Vers verdeutlicht, dass kein äusserer Zustand das Leuchten verursacht, sondern allein der Wille Allahs, Der Sich die Eigenschaft des Lichts zugeschrieben hat, ermöglicht Sein Leuchten. Es sei auch darauf hingewiesen, dass einer der 99 Namen Allahs "das Licht" (an-Nur) ist, was bestätigt, dass Allahs Attribut des Lichts unabhängig von äusseren Einflüssen besteht.)
36. In Häusern, deren (Errichtung) Allah genehmigt hat und in denen Sein Name (in Ehrfurcht) erwähnt wird, lobpreisen sie Ihn am Morgen und am Abend.
37. (In diesen Häusern wird Allah) von Männern (gepriesen), die weder durch Ware noch Kaufgeschäft davon abgelenkt werden, Allahs zu gedenken, das Gebet zu verrichten und die Zakat zu entrichten. Sie fürchten einen Tag, an dem die Herzen und Blicke in Unruhe versetzt werden.
38. (Sie befolgen) Allahs (Weg,) damit Er sie für die besten (ihrer Taten) belohnen und ihnen von Seiner Huld noch mehr gewähren möge. Und Allah beschert, wem Er will, ohne berechnen (zu müssen).
39. Was (jedoch) diejenigen betrifft, die den Glauben verweigern, so sind ihre Taten wie eine Fata Morgana in einer (Wüsten)ebene, die der Durstige (irrtümlich) für Wasser hält. Doch wenn er dorthin gelangt, findet er nichts. Stattdessen trifft er auf Allah, Der ihn zur Abrechnung stellt. Und Allah ist schnell im Abrechnen.
40. (Die Werke des Ungläubigen) gleichen (auch) den Finsternissen in einem tiefen Meer, das von Wellen bedeckt ist, über denen weitere Wellen sind, über denen dichte Wolken liegen: Finsternisse, übereinander geschichtet. Wenn jemand seine Hand ausstreckt, kann er sie kaum sehen. Wem Allah kein Licht bestimmt, für den gibt es kein Licht.
41. Siehst du (denn) nicht, dass alles in den Himmeln und auf der Erde Allah lobt, so auch die Vögel, wenn sie ihre Flügel ausbreiten? Jedes (Geschöpf) kennt seine (Weise) des Gebets und des Lobpreisens. Und Allah ist der Allwissende über ihr Tun.
42. Allah gehört die Herrschaft über die Himmel und die Erde, und zu Allah ist die Rückkehr.
43. Siehst du (denn) nicht, wie Allah die Wolken dahintreibt? Er versammelt sie, dann formt er sie zu einem Haufen, und du siehst den Regen daraus hervorquellen. Er lässt (auch) Hagel aus Wolken fallen, die (im Vergleich zu Tropfen) wie Berge sind. Er trifft damit, wen Er will, und verschont, wen Er will. Und wenig fehlt, damit das Aufleuchten der Blitze (dem Menschen) das Augenlicht nimmt.
44. Allah lässt die Nacht und den Tag (einander) abwechseln. Wahrlich, darin liegt ein Zeichen für diejenigen, die Einsicht haben.
45. Allah hat jedes Lebewesen aus Wasser erschaffen. Unter ihnen gibt es welche, die auf dem Bauch kriechen, welche, die auf zwei Beinen gehen, und solche, die auf vier Beinen gehen. Allah erschafft, was Er will, und Allah ist der Fähige, (Der alles bestimmt und verordnet).
46. Wir haben klare Verse herabgesandt, und Allah leitet, wen Er will, auf den geraden Weg.
47. Und sie sagen: "Wir glauben an Allah und an den Gesandten, und wir gehorchen." Doch danach wendet sich ein Teil von ihnen ab; sie sind (eben) keine Gläubigen.
48. Und wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, dann wendet sich ein (weiterer) Teil von ihnen ab.
49. Wenn aber das Recht zu ihrem Vorteil ist, kommen sie zu ihm, um sich (seinem Urteil) zu fügen.
50. Ist in ihren Herzen Krankheit, oder zweifeln sie, oder fürchten sie, dass Allah und Sein Gesandter ihnen Unrecht tun könnten? Nein, vielmehr sind sie diejenigen, die Unrecht tun.
51. Wenn die (wahren) Gläubigen zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, dann sind ihre einzigen Worte: "Wir hören und gehorchen." Das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.
52. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, Allah fürchtet und sich vor Ihm in Acht nimmt, (indem er Seine Gebote einhält,) das sind die Erfolgreichen.
53. Und sie [die Heuchler] schwören bei Allah mit nachdrücklichen Eiden, dass sie, wenn du es ihnen befiehlst, mit dir (in den Kampf) ziehen werden. Sprich: "Schwört nicht, denn euer (vermeintlicher) Gehorsam ist uns wohl bekannt. Und Allah ist der Allkundige über euer Tun."
54. Sprich: "Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten. Wenn ihr euch jedoch abwendet, so obliegt ihm nur das ihm Auferlegte, und euch obliegt das euch Auferlegte. Wenn ihr ihm gehorcht, werdet ihr rechtgeleitet sein. Dem Gesandten obliegt nur die deutliche Übermittlung (der Botschaft)."
55. Allah hat den Gläubigen, die gute Taten verrichten, versprochen, dass Er sie auf der Erde die Nachfolge antreten lassen wird, wie Er diejenigen vor ihnen die Nachfolge hatte antreten lassen. Er wird sie in ihrer Religion, die Er für sie bestimmt hat, festigen und ihnen nach ihrer Furcht, (in der sie gelebt haben,) Sicherheit gewähren. "Sie sollen Mir allein dienen und Mir nichts beigesellen", und diejenigen, die danach (immer noch) ungläubig sind, das sind die Frevler.
56. So verrichtet das Gebet, entrichtet die Zakat und gehorcht dem Gesandten, auf dass euch Barmherzigkeit zuteilwerde.
57. (Und) denke nicht, dass diejenigen, die ungläubig sind, sich (Unserem Zugriff) auf der Erde entziehen können, und ihre Bleibe wird das Feuer sein – ein wahrlich schlimmes Ende.
58. O ihr, die ihr glaubt, diejenigen, die eure rechte Hand besitzt, und diejenigen unter euch, die noch nicht die Reife erlangt haben, sollen euch zu drei (Tages)zeiten um Erlaubnis bitten, (bevor sie zu euch ins Zimmer kommen): vor dem Morgengebet, wenn ihr mittags eure Kleider ablegt, und nach dem Abendgebet. Diese drei (Zeiten) sind Momente, in denen eure Blösse (sichtbar sein könnte). Abgesehen von diesen (Momenten) ist es weder für euch noch für sie eine Sünde, wenn ihr (ohne vorherige Erlaubnis) untereinander umhergeht. So macht Allah für euch die Zeichen klar, denn Allah ist der Allwissende, der Allweise.
59. Und wenn die Kinder unter euch die Reife erreicht haben, sollen sie (immer) um Erlaubnis fragen, so wie diejenigen, die vor ihnen waren, um Erlaubnis gefragt haben. So macht Allah für euch die Zeichen klar, denn Allah ist der Allwissende, der Allweise.
60. Und für die betagten Frauen, die nicht mehr auf eine Heirat hoffen, ist es keine Sünde, ihre Tücher abzulegen, solange sie dabei nicht ihren Schmuck zur Schau stellen. Wenn sie sich (in dieser Hinsicht) enthalten, ist es (jedoch) besser für sie. Und Allah ist der Allhörende, der Allwissende.
61. Es ist keine Sünde für den Blinden, den Gehbehinderten oder den Kranken, und ebenso nicht für euch selbst, in euren (eigenen) Häusern oder in den Häusern eurer (Verwandten) – Väter, Mütter, Brüder, Schwestern, Onkel väterlicher- und mütterlicherseits, Tanten väterlicher- und mütterlicherseits – oder in einem Haus, dessen Schlüssel ihr besitzt, oder bei einem Freund zu essen, egal ob ihr dies zusammen oder getrennt tut. Beim Betreten eines Hauses sollt ihr euch gegenseitig mit einem segensreichen, friedvollen Gruss als Zeichen des Gedenkens an Allah begrüssen. So macht Allah für euch die Zeichen klar, auf dass ihr begreifen mögt.
62. Die (wahren) Gläubigen sind jene, die an Allah und (an die Botschaft) Seines Gesandten glauben und, wenn sie mit ihm bei einer Angelegenheit (von allgemeinem Interesse) zusammen sind, sollen sie nicht ohne seine Erlaubnis weggehen. Diejenigen, die um Erlaubnis bitten, zeigen damit ihren Glauben an Allah und Seinen Gesandten. Wenn sie dich also um Erlaubnis bitten, um sich einer (anderen) Angelegenheit zu widmen, dann erteile nach deinem Ermessen, wem du möchtest, die Erlaubnis und bitte Allah um Vergebung für sie, denn Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.
63. Und setzt den Ruf des Gesandten nicht mit euren eigenen Rufen gleich. Allah kennt jene unter euch, die sich verstecken oder davonlaufen, wenn sie vom Gesandten gerufen werden. Diejenigen, die sich seinem Befehl widersetzen, sollen sich (in Gehorsam üben), damit sie nicht von Drangsal befallen oder von einer schmerzhaften Strafe getroffen werden.
64. Wisst ihr denn nicht, dass Allah (alles) gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist? Er kennt eure Situation (sehr) genau. Am Tag, an dem alle zu Ihm zurückkehren werden, wird Er ihnen mitteilen, was sie getan haben. Wahrlich, Allah ist der Allwissende.