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DER EDLE QURÂN

4) Die Frauen (An-Nisâ)
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176 Verse, Abfolge der 
Offenbarung: 92

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

1. O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch (einst) aus einem einzigen Wesen erschaffen hat. Aus ihm erschuf Er (dann) seine Gattin, und aus beiden liess Er viele Männer und Frauen entstehen. Und fürchtet Allah, um (Dessentwillen) ihr einander (gegenseitig) bittet, und scheut euch, die Blutsbande zu durchtrennen. Wahrlich, Allah ist der Beobachter über euch.

2. Und gebt den Waisen ihren Besitz, und tauscht (dabei) nicht das Gute gegen das Schlechte ein; und zehrt nicht ihren Besitz zu eurem eigenen (Besitz) hinzu. Das wäre gewiss eine schwere Sünde. 
(tauscht nicht das Gute gegen das Schlechte ein: Es kam vor, dass Menschen den Besitz von Waisen gegen etwas Minderwertiges eintauschten. Sie nahmen beispielsweise ein fettes Schaf aus dem Besitz der Waisen und ersetzten es durch ein mageres Schaf, mit der Begründung: "Ein Schaf für ein anderes." Allah verbietet eine solche Vorgehensweise.)

3. Und solltet ihr befürchten, gegenüber den Waisen, (die ihr heiraten möchtet,) nicht gerecht zu sein, so (verzichtet darauf und) heiratet stattdessen zwei, drei oder vier Frauen, die euch lieb sind. Solltet ihr jedoch befürchten, (auch) ihnen gegenüber nicht gerecht zu sein, so (beschränkt) euch auf eine einzige oder auf jene, die eure rechte Hand besitzt. Dies ist der sicherste Weg, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
(mit den Waisen nicht gerecht zu sein: Wer die Absicht hat, eine Waise zu heiraten, um ihre Brautgabe wegen ihrer schutzlosen Lage zu verringern oder ungerecht zu ihr zu sein, sollte stattdessen eine andere Frau wählen.)

4. Und gebt den Frauen ihre Brautgabe gutwillig, und wenn sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, so könnt ihr ohne Bedenken davon Gebrauch machen.

5. Und gebt den Unfähigen nicht euren Besitz (in die Hand), den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern nehmt (von eurem Ertrag,) um sie mit Nahrung und Kleidung zu versorgen. Und sprecht zu ihnen mit freundlichen Worten. 
(den Unfähigen: Damit sind die Verschwender, die Minderjährigen, die geistig Behinderten, die Suchtkranken und die Leichtsinnigen gemeint, die nicht mit Geld umgehen können.)

6. Und prüft die Waisen (auf ihre Handlungsfähigkeit). Wenn sie die Ehereife erreicht haben und ihr Besonnenheit an ihnen feststellt, gebt ihnen ihr Vermögen. Verbraucht es nicht verschwenderisch oder voreilig, bevor sie mündig werden. Wer vermögend ist, soll nichts davon für sich beanspruchen; wer jedoch bedürftig ist, darf auf rechtmässige Weise (etwas) davon nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, zieht Zeugen hinzu. Und Allah genügt als Abrechner.

7. Die Männer haben einen Anteil an dem, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. Und die Frauen haben einen Anteil an dem, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. (Unabhängig davon,) ob es viel oder wenig ist, ein festgesetzter Anteil (ist für jeden bestimmt).

8. Und wenn bei der Verteilung (des Nachlasses) Verwandte, Waisen oder Bedürftige anwesend sind, so gebt ihnen auch etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen.

9. Und diejenigen, die um ihre schutzbedürftige Nachkommenschaft besorgt sind und befürchten, (dass diese im Falle eines Erbes um ihr Recht gebracht werden könnten,) sollen Allah fürchten und geziemende Worte sprechen.

10. Diejenigen, die den Besitz der Waisen unrechtmässig verzehren, füllen ihre Bäuche (nur) mit Feuer, und sie werden (dereinst) den Flammen ausgesetzt sein.

11. Allah bestimmt hinsichtlich eurer Kinder: Ein Sohn soll den Anteil erhalten, der dem von zwei Töchtern gleichkommt. Wenn es nur Töchter gibt, zwei oder mehr, dann erhalten sie zusammen zwei Drittel des Erbes. Wenn es nur eine Tochter ist, beträgt ihr Anteil die Hälfte. Jedem Elternteil steht ein Sechstel des Erbes zu, wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt. Hat der Verstorbene keine Kinder und erben seine Eltern, erhält die Mutter ein Drittel. Sollte er jedoch Geschwister hinterlassen, bekommt die Mutter ein Sechstel, nach (Abzug von) testamentarischen Verfügungen oder Schulden, die beglichen werden müssen. Von euren Eltern und Kindern wisst ihr nicht, wer von ihnen euch an Nutzen nähersteht. Dies sind die Vorschriften Allahs, und Allah ist der Allwissende, der Allweise.

12. Und ihr erhaltet die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben. Sollten sie jedoch Kinder hinterlassen, erhaltet ihr ein Viertel dessen, was sie hinterlassen, nach (Abzug von) testamentarischen Verfügungen oder Schulden, die beglichen werden müssen. Eure Gattinnen erhalten ein Viertel von dem, was ihr hinterlasst, sofern ihr keine Kinder habt. Habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von dem, was ihr hinterlasst, (nach Abzug) von testamentarischen Verfügungen oder Schulden, die beglichen werden müssen. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne direkte Erben verstirbt, aber einen Bruder oder eine Schwester hinterlässt, so erhält jeder von ihnen ein Sechstel. Sind es jedoch mehrere Brüder oder Schwestern, teilen sie sich ein Drittel, nach (Abzug von) testamentarischen Verfügungen oder Schulden, die beglichen werden müssen, ohne (dass die Erbberechtigten dabei) geschädigt werden. Dies sind die Vorschriften Allahs, und Allah ist der Allwissende, der Nachsichtige.

13. Dies sind die Schranken Allahs. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den wird Er (dereinst) in Gärten eingehen lassen, durchzogen von Bächen, um ewig darin zu verweilen. Das ist der immense Erfolg.

14. Und wer Allah und Seinem Gesandten nicht gehorcht und Seine Schranken überschreitet, den wird Er (dereinst) in das Feuer eingehen lassen, wo er ewig verweilen wird; und für ihn wird es eine erniedrigende Strafe geben.
(Die ewige Strafe in diesem Vers bezieht sich auf Ungläubige, die entweder Allah und Seinen Gesandten leugnen und sich daher den Geboten Allahs widersetzen oder auf jene, die Verbotenes als erlaubt betrachten und somit Allahs Gesetzen widersprechen. Auch der zweitgenannte Fall führt zur Annullierung des Glaubens, da dies den Anspruch impliziert, es besser zu wissen als Allah.)

15. Und für diejenigen unter euren Frauen, die Unzucht begehen, müsst ihr vier Zeugen aus eurer Mitte (vorbringen können,) die gegen sie (aussagen). Sollten diese (Zeugen) die Tat bestätigen, haltet die betroffenen Frauen in den Häusern fest, bis der Tod sie ereilt oder Allah einen anderen Ausweg für sie bestimmt.

16. Und wenn zwei (Unverheiratete) unter euch (eine Abscheulichkeit) begehen, dann bestraft sie. Wenn sie aber in Reue umkehren und sich bessern, dann seht von einer (weiteren) Bestrafung ab, denn Allah ist der Annehmer der Reue, der Barmherzige. 

17. Allah nimmt die Reue nur von denen an, die Böses aus Ignoranz begehen und danach umgehend bereuen. Für diese ist Allah der Annehmer der Reue, und Allah ist der Allwissende, der Allweise. 
(aus Ignoranz begehen: Laut Qatadah erklärten die Gefährten des Gesandten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) einstimmig, dass jedes Verhalten, das Allahs Geboten zuwiderläuft, ein Akt der Ignoranz sei, unabhängig davon, ob es absichtlich oder unabsichtlich erfolgt. Die Ignoranz besteht darin, dass die Geschöpfe sich des wahren Ausmasses und der Schwere jeglichen Fehlverhaltens vor Allah nicht bewusst sind. Selbst scheinbar geringfügige Vergehen haben vor Allah eine enorme Schwere, wäre Er nicht der Allvergebende, der die Reue Seiner gläubigen Diener annimmt und ihnen vergibt. Der menschliche Massstab in Bezug auf Sünden kann somit nur in den Bereich der Ignoranz fallen.)

18. Die Vergebung ist aber nicht für jene bestimmt, die (mutwillig) schlechte Taten begehen und erst beim Eintreten des Todes sagen: "Jetzt kehre ich reumütig um." (Dasselbe gilt) auch für diejenigen, die als Ungläubige sterben. Für sie haben Wir eine schmerzhafte Strafe vorbereitet.

19. O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu enteignen. Und drängt sie nicht dazu, euch einen Teil dessen zurückzugeben, was ihr ihnen gegeben habt, es sei denn, sie haben eine nachgewiesene Abscheulichkeit begangen. Seid rechtschaffen mit ihnen, und wenn ihr Abneigung gegen sie empfindet, so ist es möglich, dass ihr vielleicht (damit) etwas ablehnt, in das Allah viel Gutes gelegt hat.

20. Und wenn ihr eine andere Frau anstelle einer (bestehenden) Gattin heiraten wollt, und ihr der (ersten) eine grosszügige (Brautgabe) gegeben habt, dann nehmt nichts davon zurück. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenkundiger Sünde (zurück)nehmen?
(in Verleumdung und offenkundiger Sünde: Allah verweist auf die Lüge, weil die Männer ihren Frauen schlechtes Benehmen vorwarfen, wenn sie diese nicht mehr wollten. Die ungerechtfertigten Verleumdungen der Männer führten dazu, dass die Frauen um ihren Ruf besorgt waren und häufig ihre Güter zurückliessen, um die Ehe ohne weitere Zwischenfälle zu beenden.)
 
21. Wie könntet ihr es (wieder an euch) nehmen wollen, nachdem ihr durch die (intimste) Lebensgemeinschaft verbunden wart und sie von euch eine feste Verpflichtung entgegengenommen haben?

22. Und heiratet keine Frauen, die eure Väter (zuvor) geheiratet haben, und was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist, (bevor das Wissen zu euch kam, gilt als entschuldigt). Dies ist (jedoch) abscheulich, eine Schandtat und ein übler Weg.
 
23. Verboten sind euch (zur Heirat ausserdem) eure Mütter, Töchter, Schwestern, Tanten väterlicher- und mütterlicherseits, Nichten, Nährmütter, die euch gestillt haben, Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die ihn eurer Obhut sind und von euren Frauen stammen, mit denen ihr intim wart – sollte keine Intimität stattgefunden haben, ist es keine Verfehlung –, die Frauen eurer leiblichen Söhne und das gleichzeitige Heiraten von zwei Schwestern. Und was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist, (bevor das Wissen zu euch kam, gilt als entschuldigt). Und wahrlich, Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.

24. Und (verboten sind euch auch) die (bereits) verheirateten Frauen, ausgenommen jene, die eure rechte (Hand) besitzt. (Dies ist) Allahs Vorschrift für euch. Was darüber hinausgeht ist euch erlaubt, (nämlich,) dass ihr mit eurem Besitz Frauen zur Ehe und nicht zur unsittlichen Lebensweise sucht. Und gebt den (Frauen), mit denen ihr intim wart, (spätestens dann) die ihnen zustehende Brautgabe. Und es ist keine Sünde, wenn ihr in gegenseitigem Einverständnis eine Änderung des Betrags vereinbart, nachdem der Pflichtteil bestimmt wurde. Und wahrlich, Allah ist der Allwissende, der Allweise.
(Die Ausnahme im ersten Satz des Verses gilt für Frauen, die nach einem Krieg freiwillig zum Islam konvertiert sind und deren frühere Ehen mit Ungläubigen nach Allahs Gesetzen keine Gültigkeit besitzen. Dieser Aspekt wird zu Beginn des folgenden Verses weiter erläutert.)

25. Und diejenigen unter euch, die nicht die erforderlichen Mittel besitzen um gläubige, freie Frauen zu heiraten, können von denen wählen, die ihre rechte Hand besitzt, da ihr (als Gläubige) einander zugehörig seid. (Doch wisst, dass) Allah der Allwissende über euren Glauben ist. Heiratet sie mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen eine angemessene Brautgabe. Heiratet die Tugendhaften unter ihnen, nicht jene, die sich der Ausschweifung hingeben oder heimliche Beziehungen pflegen. Und sollten sie während der Ehe Unzucht begehen, dann ist für sie nur die Hälfte der Strafe vorgesehen, die freie Frauen treffen würde. Diese Erlaubnis (zur Heirat einer Frau, die eure rechte Hand besitzt,) besteht (auch) für diejenigen unter euch, die (bei gänzlicher Enthaltsamkeit) befürchten, in Bedrängnis zu geraten. Jedoch ist es besser für euch, (in den genannten Fällen) Geduld zu üben (und auf eine Heirat zu verzichten). Und Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.

26. Allah möchte euch (die Angelegenheiten) verdeutlichen und euch gemäss den Gesetzmässigkeiten derer leiten, die vor euch waren. Er wendet Sich euch gnädig zu, denn Allah ist der Allwissende, der Allweise.

27. Und Allah möchte eure Reue annehmen. Währenddessen wünschen diejenigen, die (nur) ihren (eigenen) Neigungen folgen, dass ihr völlig (vom rechten Weg) abkommt.

28. Allah möchte euch (die Angelegenheiten) erleichtern, denn der Mensch wurde als (grundlegend) schwach(es Geschöpf) erschaffen.

29. O ihr, die ihr glaubt, zehrt nicht unrechtmässig an eurem Besitz untereinander. Ihr dürft (jedoch) Handel treiben, sofern dies auf gegenseitigem Einverständnis beruht. Und tötet euch nicht selbst, wo doch Allah euch gegenüber barmherzig ist.

30. Und wer dies (trotzdem) in Übertretung und Unrecht tut, den werden Wir im Feuer brennen lassen; und das ist ein Leichtes für Allah.

31. Wenn ihr die grossen Sünden meidet, die euch untersagt sind, werden Wir eure (geringfügigen) Vergehen tilgen und euch auf ehrenvolle Weise (ins Paradies) eingehen lassen.

32. Und begehrt nicht, was Allah einigen von euch gegenüber anderen gegeben hat. Männer erhalten den ihnen bestimmten Anteil, und Frauen erhalten den ihnen bestimmten Anteil. Bittet also Allah um Seine Gunst, (anstatt einander zu beneiden). Wahrlich, Allah ist der Allwissende.

33. Und für jeden haben Wir Erben bezüglich dessen festgelegt, was Eltern, nahe Verwandte und jene, zu denen ihr durch einen Eid verpflichtet seid, hinterlassen. So gebt ihnen ihren Anteil (und wisst, dass) Allah über alles Zeuge ist.

34. Die Männer sind den Frauen gegenüber verantwortlich, aufgrund der Vorzüge, die Allah ihnen verliehen hat, und weil sie von ihrem Vermögen für die Frauen ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und bewahren in Abwesenheit (ihrer Männer) das, was Allah ihnen zu bewahren (hilft). Und bei den Frauen, von denen ihr Aufsässigkeit befürchtet, ermahnt sie (zunächst), meidet sie (dann) in den (Ehe)betten und schlagt sie (erst als letztes Mittel). Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann seht von weiteren Massnahmen ab. Und wahrlich, Allah ist der Allerhöchste, der Allergrösste.
(wegen der Vorzüge, die Allah ihnen verliehen hat: Dazu gehören das Prophetentum, die Entscheidungsbefugnis in Streitfällen, körperliche Stärke, die Fähigkeit, unter Druck zu handeln, die Möglichkeit, Gebete ohne menstruationsbedingte Unterbrechungen zu verrichten, die Teilnahme am Dschihad sowie bestimmte Charaktereigenschaften. Diese Eigenschaften spiegeln allgemeine Geschlechterunterschiede wider, nicht individuelle Fähigkeiten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Vorzüge Männern nicht das Recht geben, Frauen zu beherrschen oder sich ihnen gegenüber arrogant oder unterdrückend zu verhalten.
von denen ihr Aufsässigkeit befürchtet: Diese Befürchtung muss sich auf konkrete Anzeichen stützen. Der Begriff 'An-Nushuz' beschreibt Eigensinn, Trotz, Unverschämtheit, Schamlosigkeit oder die Verweigerung der Rechte des Ehemannes.)

35. Und wenn ihr einen Bruch zwischen ihnen [den Ehepartnern] befürchtet, dann schickt einen Vermittler aus seiner Familie und einen Vermittler aus ihrer Familie. Wenn beide eine Versöhnung anstreben, wird Allah das Verständnis zwischen ihnen wiederherstellen. Wahrlich, Allah ist der Allwissende, der Allkundige.

36. Und dient Allah und verehrt Ihn, ohne Ihm (Teilhaber) beizugesellen. Seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, zum Nachbarn, mit dem ihr verwandt seid, zum Nachbarn, mit dem ihr nicht verwandt seid, zum Freund an eurer Seite, zum Reisenden und zu denen, die unter eurer Obhut stehen. Wahrlich, Allah liebt die überheblichen Angeber nicht.

37. Und diejenigen, die geizig sind, die Menschen zum Geiz antreiben und verheimlichen, was Allah ihnen aus Seiner Gnaden(fülle) gewährt hat – für die Ungläubigen (unter ihnen) haben wir eine erniedrigende Strafe vorbereitet.

38. Und diejenigen, die ihren Besitz nur ausgeben, um von den Menschen gesehen zu werden, ohne an Allah oder an den Jüngsten Tag zu glauben, jene haben Satan als Begleiter; und welch schlimmer Begleiter das ist.
 
39. Was hätten sie denn (zu befürchten), wenn sie an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und von dem spenden würden, womit Allah sie versorgt hat? Und Allah ist der Allwissende über sie.

40. Wahrlich, Allah fügt niemandem Unrecht zu, nicht einmal im Gewicht eines Stäubchens. Und wenn (jemand) eine gute Tat begeht, dann vervielfacht Er diese und gibt von Sich aus grossartigen Lohn.

41. Aber wie (wird es für sie sein), wenn Wir aus jeder Gemeinschaft einen Zeugen herbeibringen und (auch) dich [Muhammad] als Zeugen gegen sie heranführen?

42. An jenem Tag werden diejenigen, die ungläubig waren und sich dem Gesandten widersetzten, wünschen, sie wären mit der Erde gleichgemacht worden, und sie werden vor Allah nichts verbergen können.

43. O ihr, die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, wenn ihr betrunken seid, bis ihr wieder (klar) versteht, was ihr sagt. Nähert euch (auch) nicht dem Gebet im Zustand grosser Unreinheit [Janaba], solange ihr nicht die grosse Waschung vollzogen habt, es sei denn, ihr durchquert (nur) den Gebetsraum. Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid, oder wenn einer von euch vom Abort kommt oder ihr mit Frauen in Berührung gekommen seid und kein Wasser findet, dann sucht einen reinen Boden und reibt euch damit das Gesicht und die Hände ab. Wahrlich, Allah ist der Freisprecher, der Allvergebende.
(Der Begriff 'as-sa-îd' bezeichnet die Erdoberfläche. Nebst Wasser kann es sich somit auch um Sand, Gestein oder Erde handeln.)

44. Hast du nicht jene gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie erkaufen sich die Irreführung und wünschen, dass auch ihr vom rechten Weg abweicht.

45. Allah kennt eure Feinde (besser als ihr selbst), und Allah genügt als Helfer und Allah genügt als Beschützer.

46. Unter den Juden gibt es einige, die (den Sinn) der Worte (willentlich) verdrehen und sagen: "Wir haben gehört, aber wir gehorchen nicht", "Höre, ohne gehört zu werden" und "beachte uns" [râ’ina]. Sie treiben Spott, indem sie (die Laute der Worte) mit ihren Zungen (verdrehen) und so die Religion beleidigen. Es wäre besser und aufrichtiger für sie, wenn sie sagen würden: "Wir hören und gehorchen", "Höre uns gnädig zu" und "lass uns teilhaben" [unzurna]. Aber Allah hat sie (als Volk) wegen ihrer Glaubensverweigerung verflucht, so dass nur wenige unter ihnen glauben.

47. O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubt an das, was Wir (nunmehr) herabgesandt haben und das bestätigt, was euch (bereits) vorliegt. (Befolgt den Koran,) bevor Wir (eure) Gesichter verwischen, diese nach hinten wenden und euch (einzeln) verfluchen, wie Wir die Sabbatleute (seinerzeit) verflucht haben. Und Allahs Anordnung wird (immer) ausgeführt.
(die Sabbatleute: dies bezieht sich auf die Juden, die seinerzeit den Sabbat nicht befolgten.) 

48. Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass man Ihm (Teilhaber) beigesellt. Doch Er vergibt, wem Er will, was (an Verfehlung) geringer ist als dies. Wer aber Allah (andere Gottheiten) zur Seite stellt, hat gewiss eine gewaltige Sünde begangen.

49. Hast du nicht jene gesehen, die sich selbst für rein erklären? Doch Allah allein läutert, wen Er will, und denen, (die Er läutert,) wird (dereinst) kein Fädchen an Unheil widerfahren.

50. Sieh nur, wie sie Lügen gegen Allah erfinden, und dies allein reicht schon als eindeutige Verfehlung.

51. Hast du nicht jene gesehen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie glauben an Zauberei, (nehmen sich) Idole (zur Verehrung) und sagen über diejenigen, die ungläubig sind: "Diese sind eher auf dem rechten Weg als die Gläubigen."

52. Das sind diejenigen, die Allah verflucht hat; und wen Allah verflucht, für den wirst du nie einen Helfer (gegen Allah) finden.

53. Haben sie etwa einen Anteil an der Herrschaft? Wenn (es so wäre,) würden sie der Mensch(heit) nicht einmal die Rille eines Dattelkerns (an Barmherzigkeit) gewähren.

54. Oder beneiden sie die (gläubigen) Menschen um das, was Allah ihnen (als Offenbarung) aus Seiner Huld gewährt? Wir hatten (doch einst) der Sippe Abrahams die Schrift und die Weisheit gegeben und ihnen grosse Autorität verliehen.

55. Einige unter ihnen glauben daran, während andere sich abwenden. Für (diese) wird die Hölle, in der sie brennen werden, ausreichend sein.

56. Diejenigen, die Unsere Zeichen leugnen, werden Wir bald im Feuer brennen lassen. Jedes Mal, wenn ihre Haut verbrannt ist, werden Wir ihnen eine neue geben, damit sie die Strafe (vollständig) erfahren. Wahrlich, Allah ist der Allmächtige, der Allweise.

57. Diejenigen (jedoch), die glauben und rechtschaffene Werke verrichten, werden Wir in Gärten einführen, durchzogen von Bächen, um ewig darin zu verweilen. Dort werden sie reine Ehepartner haben, und Wir werden sie in dichten Schatten eintreten lassen. 
(Die Bewohner des Paradieses werden grösste Behaglichkeit geniessen, vergleichbar mit dem angenehmen, kühlen Schatten in der Wüste. Tatsächlich wird es im Paradies Schatten geben, was nicht nur wörtlich zu verstehen ist, sondern auch das Gefühl des Schutzes unterstreicht. An diesem Ort werden ihre Seelen und Körper vor jeglichem Unbehagen oder Schmerz bewahrt. Dieser Schatten repräsentiert sowohl physische Erleichterung als auch das tiefe Gefühl des Schutzes, das die Paradiesbewohner erfahren werden.)

58. Wahrlich, Allah gebietet euch, die anvertrauten Güter ihren rechtmässigen Besitzern zurückzugeben; und urteilt gerecht, wenn ihr unter den Menschen richtet. Und (wisst, dass) Allah der Allhörende, der Allsehende ist.

59. O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah, gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch. Und wenn ihr über eine Angelegenheit streitet, dann bringt sie vor Allah und den Gesandten, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser (für euch) und führt zum besten Ergebnis. 
(Gehorsam gegenüber den Befehlshabern ist nur dann fällig, wenn sie Gutes anordnen, und dies laut dem Grundsatz: "Es gibt kein Gehorsam gegenüber jenem, der befiehlt, dem Schöpfer ungehorsam zu sein." Der Gläubige muss zuhören und in dem gehorchen, was er mag und was er hasst, solange ihm nicht befohlen wird, Allah ungehorsam zu sein. Wenn dies aber der Fall ist, dann gibt es weder Zuhören noch Gehorsam.)

60. Hast du nicht jene gesehen, die vorgeben, an das zu glauben, was zu dir und was vor dir herabgesandt wurde? Sie wollen (nun) auf das Urteil falscher Mächte [Taghut] zurückgreifen, wo ihnen (doch) befohlen wurde, nicht daran zu glauben. Doch Satan will sie (damit) weit in die Irre führen. 
(Taghut bezeichnet alles, was ausserhalb Allahs verehrt, anerkannt oder als nützlich betrachtet wird und entsprechende Handlungen nach sich zieht. Es umfasst auch den Glauben daran, dass etwas ausserhalb von Allah Nutzen oder Schaden bewirken kann, oder die Annahme, dass jemand unabhängig von Allahs Dekreten Entscheidungen treffen kann. Alle Macht gehört allein Allah. Es kann nur geschehen oder verordnet werden, was Allah zulässt.)

61. Und wenn zu ihnen gesagt wird: "Kommt zu dem, was Allah herabgesandt hat und zum Gesandten", dann siehst du, wie sich die Heuchler von dir abwenden.

62. Aber was wird geschehen, wenn sie von einem Unglück getroffen werden aufgrund dessen, was ihre Hände vorausgeschickt haben? Dann werden sie sicherlich zu dir kommen und bei Allah schwören, (indem sie sagen): "Wir meinten es gut und wollten (nur) Eintracht stiften."

63. Allah kennt das, was in ihren Herzen ist. So wende dich von ihnen ab, ermahne sie und sprich zu ihnen Worte, die sie erreichen mögen.

64. Wir haben jeden Gesandten nur (mit dem Zweck) entsandt, dass ihm mit Allahs Erlaubnis Gehorsam geleistet wird. Würden sie, nachdem sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kommen, Allah um Vergebung bitten und der Gesandte (daraufhin ebenfalls) für sie um Vergebung bitten, so wäre Allah gewiss der Annehmer der Reue, der Barmherzige.

65. Aber nein, bei deinem Herrn, sie werden nicht eher Gläubige sein, bis sie dich bitten, über ihre Streitigkeiten zu richten, danach keinerlei Unbehagen gegenüber deiner Entscheidung empfinden und sich ihr vollständig unterwerfen.

66. Wenn Wir ihnen auftragen würden: "Tötet euch selbst oder verlasst eure Wohnstätten", würden sie es nicht tun, ausser einige wenige von ihnen. Wenn sie jedoch dem Folge leisten würden, was ihnen (zum eigenen Besten) befohlen wird, wäre dies besser für sie und würde (ihren Glauben) stärken.

67. Dann würden Wir ihnen von Uns aus einen grossen Lohn geben

68. und sie auf den geraden Weg führen.

69. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, wird (dereinst) unter jenen sein, denen Allah Seine Gunst erweisen wird: unter den Propheten, den Wahrhaftigen, den Zeugen und den Rechtschaffenen; und welch gute Gefährten das sind.

70. Das ist Allahs Gunst, und Allah ist der Allwissende.

71. O ihr, die ihr glaubt, seid wachsam und rückt im Kampf (entweder) in (aufeinanderfolgenden) Gruppen oder geschlossen vor.

72. Unter euch gibt es manchen, der (beim Ausrücken) auf sich warten lässt, und wenn euch dann ein Missgeschick trifft, sagt er: "Allah hat mir Gnade erwiesen, indem ich nicht bei ihnen war." 

73. Doch wenn euch eine Gunst von Allah zuteilwird, sagt er, als ob zwischen euch und ihm nie Zuneigung bestanden hätte: "Wenn ich mit ihnen gewesen wäre, hätte ich einen grossartigen Erfolg erzielt."

74. So sollen (nur) diejenigen auf Allahs Weg kämpfen, die das Jenseits dem Diesseits vorziehen. Und wer für Allahs Sache kämpft, ob er getötet wird oder siegt, dem werden Wir bald einen grossen Lohn geben.

75. Was ist mit euch, dass ihr nicht auf Allahs Weg kämpft? Ihr sollt für die unterdrückten Männer, Frauen und Kinder (kämpfen), die sagen: "Herr, führe uns aus dieser Stadt heraus, deren Bewohner ungerecht sind, gewähre uns von Dir einen (bewaffneten) Schutzfreund und stelle uns von Dir einen Helfer (zur Seite)."

76. Die Gläubigen kämpfen auf Allahs Weg, und diejenigen, die ungläubig sind, kämpfen auf dem Weg des Taghuts. Also kämpft gegen die Gefolgsleute von Satan, und (wisst, dass) die List Satans schwach ist.

77. Hast du nicht jene gesehen, denen gesagt wurde: "Lasst vom Kampf ab, verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat"? Als ihnen dann der Kampf vorgeschrieben wurde, fürchtete auf einmal ein Teil von ihnen die Menschen so, wie man Allah fürchten sollte, oder (sogar) noch mehr. Sie sagten: "Unser Herr, warum hast Du uns zum Kampf aufgerufen? Könntest Du uns nicht einen kurzen Aufschub gewähren?" Sprich: "Der Genuss des Diesseits ist kurz bemessen und das Jenseits ist besser für jeden, der fromm ist. Und euch wird (dereinst) kein Fädchen Unrecht widerfahren."

78. Der Tod wird euch erreichen, egal wo ihr seid, selbst wenn ihr euch in befestigten Burgen befindet. Wenn ihnen etwas Gutes widerfährt, sagen sie: "Das kommt von Allah." Und wenn ihnen ein Unheil widerfährt, sagen sie: "Das kommt von dir [Muhammad]." Sprich: "Alles kommt von Allah." Warum verstehen diese Leute so wenig von dem, was ihnen gesagt wird?

79. Was dir an Gutem widerfährt, kommt von Allah, und was dir an Unheil widerfährt, ist von dir selbst (verschuldet). Wir haben dich (lediglich) als Gesandten zu den Menschen gesandt, und Allah genügt als Zeuge. 
(Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: "Alles Gute, das dir widerfährt, stammt von Allah als Gnade, Gunst, Wohlwollen und Barmherzigkeit. Und jedes Unheil, das dir widerfährt, ist eine Folge deiner eigenen Handlungen und Sünden.")

80. Wer dem Gesandten gehorcht, gehorcht Allah, und wer sich abkehrt, (tut dies zu seinem eigenen Nachteil). Wir haben dich nicht als Hüter über sie gesandt.

81. Und sie sagen: "Wir gehorchen (dir)", doch sobald sie sich von dir entfernen, schmieden einige unter ihnen Pläne gegen dich. Allah ist der Erfasser dessen, was sie planen. Wende dich also von ihnen ab und vertraue auf Allah; und Allah genügt als Sachwalter.

82. Wollen sie denn nicht über den Koran nachdenken? Wenn er von jemand anderem als Allah stammen würde, fänden sie sicherlich viele Widersprüche darin.

83. Wenn ihnen eine Nachricht zukommt, sei sie ermutigend oder beunruhigend, verbreiten sie diese (schnell in der Öffentlichkeit). Würden sie diese (Nachricht) jedoch dem Gesandten und den Verantwortlichen unter ihnen vorlegen, könnten diejenigen, die (dazu) in der Lage sind, diese Nachricht (auf ihre Echtheit) prüfen und (das Nötige) veranlassen. Und wären nicht Allahs Gnade und Seine Barmherzigkeit über euch, würden ihr Satan folgen, bis auf wenige Ausnahmen.

84. Ringe also auf Allahs Weg und trage (dabei) nur die Last deiner eigenen Seele. Und ermutige (auch) die Gläubigen (hierzu), damit Allah den Widerstand der Ungläubigen (durch euch) unterbindet. Und Allah besitzt die (Befehls)gewalt und ist strenger in der Bestrafung (als die Ungläubigen).

85. Wer in einer guten Sache Fürsprache einlegt, wird (dereinst) einen Anteil daran haben, und wer in einer schlechten Sache Fürsprache einlegt, wird (dereinst) einen Anteil daran (zu verantworten) haben. Und Allah ist der Wahrer (aller Dinge).

86. Wenn ein Gruss an euch gerichtet wird, dann grüsst mit einem schöneren (zurück) oder erwidert ihn (einfach). Und Allah ist der Abrechner (aller Taten).
(Wenn ihr mit "As-Salamu Alaykum" begrüsst werdet, könnt ihr entweder mit "Wa Alaykum as-Salam" antworten oder den Gruss zu "Wa Alaykum as-Salam wa rahmatullahi wa barakatuh" erweitern.)

87. Allah, es gibt keine Gottheit ausser Ihm. Wahrlich, Er wird euch am Tag der Auferstehung versammeln, an dem kein Zweifel besteht. Wer ist denn wahrhaftiger als Allah in der Aussage?

88. Was ist mit euch, dass ihr euch in Bezug auf die Heuchler in zwei Gruppen teilt, wo doch Allah sie wegen ihrer Taten zurückgewiesen hat? Wollt ihr etwa diejenigen leiten, die Allah irreführt? Wen Allah in die Irre führt, für den findest du keinen Weg.

89. Sie wünschen sich, dass ihr ungläubig werdet, so wie sie (selbst) ungläubig sind, damit ihr (dann) alle gleich wärt. Nehmt sie daher nicht als Verbündete, bis sie auf Allahs Weg auswandern. Sollten sich jedoch (die kampfwilligen Menschen unter ihnen von der Ermahnung) abwenden, so ergreift und tötet sie, wo immer ihr sie findet; und nehmt sie weder zu Beschützern noch zu Helfern.
(Der Vers bezieht sich auf diejenigen, die aktiv gegen Muslime vorgehen und damit eine Gefahr für die Sicherheit und das Überleben der muslimischen Gemeinschaft darstellen.)

90. (Davon) ausgenommen sind jene, die sich einer Gruppe anschliessen, mit der ihr einen (Friedens)vertrag geschlossen habt, oder solche, die mit beengten Brüsten zu euch kommen, weil sie gegen euch oder die eigene Sippe zu kämpfen haben. Hätte Allah gewollt, hätte Er sie gegen euch aufbringen können, und dann hätten sie sicherlich gegen euch gekämpft. Doch wenn sie sich von euch fernhalten, euch nicht bekämpfen und euch den Frieden anbieten, dann gibt euch Allah keinen Weg gegen sie. 

91. Und ihr werdet andere finden, die euer Vertrauen und gleichzeitig das Vertrauen ihrer eigenen Sippe suchen. Jedes Mal, wenn sie zum Unglauben aufgerufen werden, stürzen sie hinein. Wenn sie sich also nicht von euch fernhalten, euch nicht den Frieden anbieten und ihre Hände nicht (von euch) lassen, dann ergreift und tötet sie, wo immer ihr sie findet. Über jene haben Wir euch eindeutige Ermächtigung verliehen.
(Aus den Versen 90 und 91 geht hervor, dass nur die kampfwilligen Menschen bekämpft werden, die den Islam gewaltsam bekämpfen.)

92. Es steht einem Gläubigen nicht zu, einen (anderen) Gläubigen zu töten, es sei denn, es geschieht versehentlich. Und wer einen Gläubigen versehentlich tötet, (für den gilt) die Befreiung eines gläubigen Unfreien und die Übergabe eines Blutgelds an die Angehörigen (des Getöteten), es sei denn, sie verzichten darauf als Almosen. Wenn (der Getötete aber) einer feindseligen (ungläubigen) Familie angehörte, er selbst (jedoch) gläubig war, (so gilt) die Befreiung eines gläubigen Unfreien. Und wenn er einer (ungläubigen) Familie angehörte, mit der ihr einen (Friedens)vertrag geschlossen habt, (so gilt) die Übergabe eines Blutgelds an die Angehörigen (des Getöteten) und die Befreiung eines gläubigen Unfreien. Und wer dazu nicht in der Lage ist, muss als Busse zwei aufeinanderfolgende Monate fasten. Und Allah ist der Allwissende, der Allweise.

93. Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn wird (dereinst) die Hölle sein, in der er ewig verweilen wird. Allahs Missfallen und Fluch lasten auf ihm, und es wartet eine gewaltige Strafe auf ihn.

94. O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr (in Zeiten des bewaffneten Dschihads) auf Allahs Weg umherreist, seid achtsam und sagt nicht zu jemandem, der euch mit dem Friedens(gruss) anspricht: "Du bist kein Gläubiger (und willst uns in den Rücken fallen)", nur um (seine) irdischen Güter zu erlangen, wo es doch bei Allah weitaus mehr als solche Beute gibt. So wart ihr zuvor, doch dann hat euch Allah Seine Gunst erwiesen, (indem Er euch zu Gläubigen machte). Seid also achtsam (und vermeidet solche Ungerechtigkeiten). Und Allah ist der Allkundige über euer Tun.

95. Gläubige, die daheimbleiben – ausgenommen davon sind diejenigen, die eine Beeinträchtigung haben –, stehen nicht auf derselben Stufe wie jene, die mit ihrem Besitz und ihrer Person auf Allahs Weg ringen. Allah hebt diejenigen, die mit ihrem Besitz und ihrer Person (für Allahs Sache) kämpfen, um eine Stufe höher als diejenigen, die daheimbleiben. Obwohl Allah allen Gläubigen die beste Belohnung verspricht, wird Er die Mujâhidîn gegenüber den Daheimbleibenden mit einem grösseren Lohn,

96. höheren Rangstufen, Vergebung und Barmherzigkeit auszeichnen. Und Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.

97. Diejenigen, die sich selbst Unrecht tun, (indem sie es versäumen, ihren Glauben offen zu bekennen,) werden von den Engeln gefragt werden, wenn (ihre Seelen) entnommen werden: "In welcher Lage habt ihr euch befunden?" Sie werden sagen: "Wir waren Unterdrückte auf Erden (und wagten es nicht, unseren Glauben offen zu zeigen)." Die Engel werden sagen: "War Allahs Erde nicht weit genug, um auszuwandern?" Die Hölle wird ihre Bleibe sein, und welch schlimmes Ende dies ist. 

98. Davon ausgenommen sind die hilflosen Männer, Frauen und Kinder, die überfordert sind und keinen (Aus)weg finden.

99. Diese dürfen auf Allahs Vergebung hoffen, denn Allah ist der Freisprecher, der Allvergebende.

100. Wer auf Allahs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsorte und Fülle finden. Und wer sein Zuhause verlässt, um zu Allah und Seinem Gesandten zu ziehen und dann (unterwegs) stirbt, dessen Lohn liegt bei Allah. Und Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.
(Wer auswandert und unterwegs stirbt, erhält von Allah den Lohn des Ausgewanderten.)

101. Und wenn ihr auf der Erde umherreist und befürchtet, dass die Ungläubigen euch bedrängen könnten, so ist es keine Sünde für euch, das Gebet abzukürzen. Gewiss, die Ungläubigen sind euch ein erklärter Feind.

102. Wenn du [Muhammad] unter ihnen bist und das Gebet (auf dem Schlachtfeld) leitest, soll eine Gruppe mit dir beten, während sie ihre Waffen bei sich behält. Nachdem sie sich niedergeworfen und das Gebet beendet haben, sollen sie Platz machen, damit eine andere Gruppe, die noch nicht gebetet hat, herantreten und mit dir beten kann, während (auch) sie ihre Waffen griffbereit hält. Die Ungläubigen wünschen, dass ihr eure Waffen und euer Gepäck aus den Augen lasst, um euch unvermittelt angreifen zu können. Wenn ihr jedoch durch Regen behindert oder krank seid, ist es kein Fehler, eure Waffen beiseitezulegen. Seid dennoch wachsam (und wisst, dass) Allah für die Ungläubigen eine erniedrigende Strafe vorbereitet hat.

103. Und nachdem ihr das Gebet (im abgekürzten Verfahren) vollzogen habt, gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend). Und wenn ihr (danach wieder) in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet (in der üblichen Weise), denn das Gebet (in voller Länge und) zu festgelegten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht. 

104. Und lasst nicht nach bei der Verfolgung des (feindlich gesinnten) Volks. Wenn ihr leidet, so leiden sie ebenfalls, wie ihr leidet. Doch ihr erhofft euch von Allah, was sie nicht erhoffen können; und Allah ist der Allwissende, der Allweise.

105. Wir haben das Buch mit der Wahrheit herabgesandt, damit du zwischen den Menschen richtest, wie Allah es dir gelehrt hat. Und mache dich nicht zum Verteidiger der Verräter.

106. Und bitte Allah um Vergebung, denn Allah ist wahrlich der Allvergebende, der Barmherzige. 

107. Und streite nicht zur Verteidigung derer, die sich selbst betrügen, (indem sie insgeheim den Glauben leugnen). Allah liebt keinen, der treulos ist und mutwillig sündigt.

108. Sie verbergen (ihre Absichten) vor den Menschen, doch vor Allah können sie sich nicht verstecken. Er ist bei ihnen, wenn sie sich nachts (über das) beraten, was Ihm missfällt. Wahrlich, Allah ist der Erfasser ihres Tuns.

109. Das sind (die Menschen), für die ihr (früher) im diesseitigen Leben argumentiert habt. Doch wer wird am Tag der Auferstehung bei Allah für sie eintreten und ihr Helfer sein?

110. Wer Schlechtes tut und sich (damit) selbst Unrecht zufügt, und dann (als Gläubiger) Allah um Vergebung bittet, so ist Allah der Allvergebende, der Barmherzige.

111. Wer eine Sünde begeht, begeht sie (immer) gegen sich selbst; und Allah ist der Allwissende, der Allweise.

112. Und wer einen Fehler oder eine Sünde begeht, und sie (dann) einem Unschuldigen anlastet, der bürdet sich eine Verleumdung und eine mutwillige Sünde auf.

113. Und wäre nicht Allahs Huld und Seine Barmherzigkeit über dir gewesen, hätten dich einige von ihnen beinahe auf Abwege gebracht. Sie führen jedoch nur sich selbst in die Irre und können dir nichts anhaben. Allah hat das Buch und die Weisheit auf dich herabgesandt und dir gelehrt, was du (zuvor) nicht wusstest. Und die Gnade Allahs über dir ist wahrlich gross.

114. In vielen ihrer vertraulichen Besprechungen ist nichts Gutes zu entnehmen, ausser in solchen, die zu Almosen, guten Taten oder Versöhnung zwischen den Menschen aufrufen. Und wer im Streben nach Allahs Wohlgefallen handelt, wird (dereinst) einen grossen Lohn erhalten.

115. Und wer sich vom Gesandten abwendet, nachdem er die Rechtleitung vernommen hat, und einen anderen Weg als den der Gläubigen einschlägt, den lassen Wir in seiner Abwendung zurück und werden ihn in der Hölle brennen lassen; und das ist ein schlimmes Ende.

116. Wahrlich, Allah vergibt nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch Er vergibt, wem Er will, was (an Verfehlung) geringer ist als dies. Und wer Allah (Teilhaber) zur Seite stellt, der hat sich gewiss weit in die Irre begeben.

117. Sie beten anstelle von Ihm weibliche Wesen an, und (damit) wenden sie sich einem rebellischen Teufel zu,

118. den Allah verflucht hat. Er [Satan] sagte: "Ich werde unter Deinen Dienern einen (von Dir) festgesetzten Anteil nehmen,

119. und ich werde sie bestimmt in die Irre führen und in ihnen (nichtige) Wünsche erwecken und sie dazu verleiten, dem Vieh die Ohren aufzuschlitzen. Ich werde ihnen Befehle erteilen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern." Und wer Satan anstelle von Allah als Helfer nimmt, befindet sich im offenkundigen Verlust.

120. Er macht ihnen Versprechen und weckt in ihnen Begierden, doch die Versprechen Satans sind nichts als Täuschung.

121. Die (Leute, die auf Satans Ruf antworten,) werden (dereinst) die Hölle als Bleibe haben, und sie werden nicht daraus entkommen können.

122. Diejenigen (jedoch), die glauben und rechtschaffene Werke verrichten, werden Wir in Gärten eingehen lassen, durchzogen von Bächen, um ewig darin zu verweilen. (Das ist) Allahs Versprechen in Wahrheit, und wer ist wahrhaftiger als Allah in der Aussage?

123. Die Angelegenheit hängt weder von euren Wünschen noch von den Wünschen der Leute der Schrift ab. Wer Schlechtes tut, dem wird es vergolten, und er wird ausser Allah weder Helfer noch Beschützer finden.

124. Die gläubigen Männer und Frauen (jedoch), die rechtschaffene Werke verrichten, werden in den (Paradies)garten eingehen, und ihnen wird nicht die Faser eines Dattelkerns an Unrecht zugefügt werden.

125. Wer ist denn besser (beraten) in der Religion als derjenige, der sich Allah ergibt, Gutes tut und dem Glaubens(bekenntnis) von Abraham als reiner Monotheist folgt? Und Allah nahm Sich (seinerzeit) Abraham zum Freund.
(Abraham (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) war in einer besonders herausfordernden Zeit ein vorbildlicher Monotheist. Seine Nähe zu Allah resultierte aus seiner Standhaftigkeit und seinem Gehorsam gegenüber Allah.)

126. Allah gehört (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist; und Allah ist der Erfasser.

127. Sie fragen dich nach (Allahs) Entscheidung hinsichtlich der Frauen. Sprich: "Allah gibt euch Aufschluss über sie (im Koran). Im Buch wird euch (zudem) erklärt, wie ihr (handeln sollt) in Bezug auf die Waisenmädchen, denen ihr nicht gebt, was ihnen rechtmässig zusteht, und die ihr zu heiraten beabsichtigt, sowie hinsichtlich der hilflosen Kinder, und dass ihr für die Waisen mit Gerechtigkeit einstehen sollt. Und was immer ihr an Gutem tut, so ist Allah der Allwissende."
(die Waisen, die ihr zu heiraten beabsichtigt: Häufig wurde Waisenmädchen die ihnen zustehende Brautgabe verwehrt, da sie niemanden hatten, der ihre Rechte verteidigen oder Druck ausüben konnte. Dadurch wurden sie oft ausgenutzt. Allah betont, dass ein solches Verhalten äusserst verwerflich ist.)

128. Wenn eine Frau von ihrem Ehemann schlechte Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so ist es für beide kein Vergehen, wenn sie durch eine Vereinbarung eine Versöhnung anstreben, denn eine Versöhnung ist besser (als eine Trennung). Die Seelen neigen zum Geiz, doch handelt rechtschaffen und seid fromm, denn Allah ist der Allkundige über eure Taten.

129. Und ihr werdet niemals in der Lage sein, zwischen euren Frauen (absolute) Gerechtigkeit walten zu lassen, selbst wenn ihr es beabsichtigt. Neigt euch also nicht zu sehr einer zu, so dass ihr dabei die andere vernachlässigt und in der Schwebe lasst. Wenn ihr euch jedoch bessert und fromm seid, so ist Allah gewiss der Allvergebende, der Barmherzige.

130. Und wenn sich die beiden trennen sollten, wird Allah jeden von ihnen aus Seiner (Gaben)fülle bereichern; und Allah ist der Allumfassende, der Allweise. 

131. Allah gehört (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist. Wir haben sowohl denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, als auch euch aufgetragen: "Fürchtet Allah." Wenn ihr (jedoch) ungläubig werdet, (so schadet dies Allah in nichts, denn) Ihm allein gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist; und Allah ist der Unbedürftige, der Lobenswerte.

132. Allah gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist, und Allah genügt als Sachwalter.

133. O ihr Menschen, wenn Er wollte, könnte Er euch Menschen verschwinden lassen und durch andere ersetzen, denn Allah ist der Fähige, (Der alles bestimmt und verordnet).

134. Wer den Lohn des Diesseits begehrt, (soll wissen,) dass sowohl der Lohn des Diesseits als auch des Jenseits bei Allah liegt. Und Allah ist der Allhörende, der Allsehende.

135. O ihr, die ihr glaubt, seid stets gerechte Zeugen in Allahs (Dienst), selbst wenn es gegen euch selbst, eure Eltern oder eure Verwandten geht. Und ob jemand reich oder arm ist, so haben Allahs (Gebote) Vorrang über sie. Folgt also nicht euren (persönlichen) Neigungen, damit ihr euch nicht (von der Wahrheit) abwendet. Und wenn ihr euch (von ihr) abwendet und euch (einer wahrheitsgetreuen Aussage) entzieht, so ist Allah der Allkundige über euer Tun.

136. O ihr, die ihr glaubt, glaubt fest an Allah, Seinen Gesandten und an das Buch, das Er auf Seinen Gesandten herabgesandt hat, sowie an die Schrift, die Er zuvor herabsandte. Wer nicht an Allah, Seine Engel, Seine Schriften, Seine Gesandten und an den Jüngsten Tag glaubt, der geht wahrlich weit in die Irre.

137. Wahrlich, diejenigen, die geglaubt haben, dann ungläubig wurden, dann wieder geglaubt haben, dann wieder ungläubig wurden und im Unglauben zunahmen, Allah wird ihnen weder vergeben noch sie auf einen (rechten) Weg leiten.
(Nach dem Tafsir von Jalalain bezieht sich der Zyklus aus Glaube, Unglaube und erneutem Glaube auf die Zeit von Moses. Zunächst glaubten die Menschen an Moses, fielen dann in Unglauben durch die Anbetung des goldenen Kalbs, bevor sie wieder zum Glaubensweg von Moses zurückkehrten. Der anschliessende Unglaube und das Zunehmen des Unglaubens beziehen sich auf die Ablehnung von Jesus als Propheten und später von Muhammad, was eine weitere Verstärkung des Unglaubens darstellt. Mögen Allahs Segen und Frieden auf den genannten Propheten sein.)

138. Und verkünde den Heuchlern, dass es für sie (dereinst) eine schmerzhafte Strafe geben wird.

139. Sie nehmen sich Ungläubige anstelle von Gläubigen zu Verbündeten. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört die gesamte Macht.

140. (Als ihr in Mekka wart,) hatte Er euch bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass Allahs Verse geleugnet und verspottet werden, dann bleibt nicht bei ihnen, bis sie zu einem anderen Gesprächs(thema) übergehen. Wenn (ihr dennoch bei ihnen bleibt,) seid ihr wie sie. Allah wird dereinst die Heuchler und die Ungläubigen in der Hölle zusammenführen.
(im Buch offenbart: Dies bezieht sich auf den Koranvers 6:68)

141. Es sind diejenigen, die abwarten, was mit euch geschieht. Wenn Allah euch einen Sieg beschert, sagen sie zu den Gläubigen: "Waren wir nicht mit euch?" Und wenn die Ungläubigen einen Vorteil erlangen, sagen sie (zu den Ungläubigen): "Haben wir euch nicht unterstützt und euch die Oberhand über die Gläubigen verschafft?" Allah wird am Tag des Gerichts zwischen ihnen richten, und (bis dahin) wird Er den Ungläubigen niemals einen Weg gegen die Gläubigen ermöglichen.

142. Die Heuchler denken, sie könnten Allah täuschen, doch Er lässt sie (gegenüber sich selbst) betrogen sein. Wenn sie zum Gebet aufstehen, tun sie dies nachlässig. Sie wollen lediglich von den Menschen gesehen werden und erinnern sich nur selten an Allah.

143. Sie schwanken zwischen den (Parteien) und gehören (damit) weder zu den einen noch zu den anderen. Für denjenigen, den Allah in die Irre führt, wirst du niemals einen Weg finden.

144. O ihr, die ihr glaubt, nehmt euch nicht die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Verbündeten. Wollt ihr Allah damit einen offenkundigen Beweis gegen euch liefern?

145. Gewiss, die Heuchler werden sich (dereinst) auf dem untersten Grund des (Höllen)feuers befinden, und du wirst niemals einen Helfer für sie finden,

146. ausgenommen diejenigen, die (ihren Unglauben zu Lebzeiten) bereuen, sich bessern, (danach) fest an Allah halten und ihren Glauben ausschliesslich auf Allah ausrichten. Diese gehören zu den Gläubigen, und Allah wird den Gläubigen (dereinst) einen grossen Lohn geben.

147. Warum sollte Allah euch (dereinst) einer Strafe aussetzen, wenn ihr dankbar und gläubig seid? Und Allah ist der Dankbare, der Allwissende.

148. Allah liebt nicht den lauten Gebrauch von bösen Worten, es sei denn, durch jemanden, dem Unrecht zugefügt wurde. Und Allah ist der Allhörende, der Allwissende.
(Jalalain berichtet, dass jemandem, der unmittelbar nach erlittenem Unrecht böse Worte äussert, dies nicht als Sünde angerechnet wird.)

149. Ob ihr etwas Gutes offenlegt oder verborgen haltet, oder (ob ihr jemandem) ein Übel vergebt, so ist Allah der Freisprecher, der Fähige.
(Allahs Name "der Freisprecher" [al-Afuw] bezeichnet Denjenigen, der am Tag des Gerichts, wenn Er will, Sünden vollständig ungeschehen machen kann, als hätten sie nie existiert.)

150. Diejenigen, die nicht an Allah und Seine Gesandten glauben, die zwischen den Gesandten Allahs eine Unterscheidung machen wollen, indem sie sagen: "Wir glauben an einige und lehnen andere ab", und die einen Zwischenweg wählen möchten,

151. das sind die wahren Ungläubigen; und für die Ungläubigen haben Wir eine erniedrigende Strafe vorbereitet.

152. Diejenigen (jedoch), die an Allah und Seine Gesandten glauben und keine Unterscheidung zwischen ihnen machen, jenen wird Er ihren Lohn zukommen lassen. Und Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige.

153. Die Leute der Schrift fordern von dir, dass du ihnen ein Buch vom Himmel herabsendest, (um deine Botschaft zu bestätigen). Sie verlangten von Moses sogar (noch) mehr, (indem) sie sagten: "Lass uns Allah unverhüllt sehen." Da ereilte sie der Blitz wegen ihrer Übertretung. (Später) nahmen sie sich (dann) das Kalb (als Gegenstand) der Anbetung, obschon die klaren Beweise zu ihnen gekommen waren. Aber Wir vergaben ihnen und verliehen Moses deutliche Autorität über Pharao.

154. Wir erhoben den Berg (Sinai) über sie, als Wir ihre Verpflichtung (zur Einhaltung der Gebote) annahmen. Wir sagten zu ihnen: "Tretet in Ehrfurcht durch das Tor (der Stadt) ein", und "Übertretet nicht den Sabbat." Wir nahmen von ihnen eine feste Verpflichtung entgegen,

155. doch sie brachen ihre Verpflichtung, leugneten (daraufhin) Allahs Zeichen, töteten die Propheten ohne Recht und sagten: "Unsere Herzen sind verhüllt." Tatsächlich hat Allah ihre Herzen wegen ihres Unglaubens versiegelt, und so glauben nur wenige unter ihnen.

156. (Sie sind verflucht) wegen ihres Unglaubens und aufgrund ihrer falschen Anschuldigungen hinsichtlich Maria

157. und ihrer Behauptung: "Wir haben den Messias, Jesus, den Sohn der Maria, getötet", obschon sie ihn weder getötet noch gekreuzigt haben, sondern es erschien ihnen nur so. Diejenigen, die darüber streiten, sind voller Zweifel; sie haben kein (gesichertes) Wissen darüber, sondern folgen lediglich Vermutungen. Tatsächlich haben sie ihn nicht getötet,

158. sondern es ist Allah, Der ihn zu Sich (in die Himmel) emporgehoben hat; und Allah ist der Allmächtige, der Allweise. 

159. Und es gibt niemanden unter den Leuten der Schrift, der ihn [Jesus] vor dessen Tod (beim Nahen der Stunde) nicht (als Gesandten) erkennen wird. Und am Tag der Auferstehung wird er ein Zeuge gegen sie sein.

160. Wegen der Ungerechtigkeiten, die von den Juden begangen wurden, verboten Wir ihnen bestimmte gute Dinge, die ihnen zuvor erlaubt waren, und wegen ihres Abhaltens (der Menschen) von Allahs Weg,

161. und weil sie Zins(geschäfte) betrieben, obwohl es ihnen verboten war, und weil sie unrechtmässig den Besitz der Menschen für sich beanspruchten. Für die Ungläubigen unter ihnen haben wir eine schmerzhafte Strafe bereitet.

162. Doch diejenigen unter ihnen, die fest im Wissen verankert sind, sowie die (übrigen) Gläubigen, die an das glauben, was zu dir und was vor dir herabgesandt wurde, die das Gebet verrichten, die Zakat entrichten und an den Jüngsten Tag glauben, jenen werden Wir einen grossen Lohn gewähren.

163. Wahrlich, Wir haben dir offenbart, wie Wir Noah und den Propheten nach ihm offenbart haben: Abraham, Ismaël, Jakob, den Stämmen Israels, Jesus, Hiob, Jonas, Aaron und Salomo; und David gaben Wir die Psalmen [Zabur].

164. Es gibt Gesandte, von denen Wir dir bereits erzählt haben, und Gesandte, von denen Wir dir nicht erzählt haben. Und Allah hat tatsächlich direkt mit Moses gesprochen.

165. Die Gesandten kamen (stets) als Verkünder froher Botschaft und als Warner, damit die Menschen nach der Entsendung der Gesandten keine Ausflüchte gegenüber Allah haben. Und Allah ist der Allmächtige, der Allweise.

166. (Die Ungerechten möchten die Offenbarung leugnen,) doch Allah bezeugt, was Er dir herabgesandt hat. Er hat es mit Seinem Wissen gesandt, und die Engel bezeugen dies ebenfalls. Und Allah reicht als Zeuge aus.

167. Diejenigen, die den Glauben verweigern und andere von Allahs Weg abhalten, irren (damit) weit in die Irre ab.

168. Den Ungläubigen und Unrechthandelnden wird Allah weder vergeben noch sie auf einen Weg leiten,

169. ausser auf den Weg zur Hölle, damit sie ewig darin verweilen. Und das ist ein Leichtes für Allah.

170. O ihr Menschen, der Gesandte ist mit der Wahrheit von eurem Herrn zu euch gekommen. Glaubt also daran, das ist besser für euch. Und wenn ihr nicht glauben wollt, so gehört Allah (doch) alles, was in den Himmeln und auf der Erde ist; und Allah ist der Allwissende, der Allweise.

171. O Leute der Schrift, übertreibt nicht in eurer Religion und sprecht nur die Wahrheit über Allah. Der Messias, Jesus, Sohn der Maria, ist lediglich ein Gesandter Allahs und (Allah) entbot durch Sein Wort den (Lebens)geist in Maria. Darum glaubt an Allah und Seine Gesandten und sagt nicht "Drei". Hört auf damit, das ist besser für euch. Allah ist der Einzige, und (Er ist) zu erhaben, um einen Sohn zu haben. Ihm gehört (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist, und Allah ist der (alleinige) Sachwalter (aller Angelegenheiten).
(Jesus (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) ist nur ein Gesandter unter den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihnen allen) und eine Schöpfung unter den Schöpfungen Allahs. Wie alle Geschöpfe wird auch er am Tag des Gerichts gerichtet werden.)

172. Der Messias würde es niemals ablehnen, ein Diener Allahs zu sein, und auch nicht die Engel, die (Allah) nahestehen. Diejenigen, die zu stolz zur Dienerschaft gegenüber Ihm sind und sich gross wähnen, (sollen wissen,) dass Er sie (dereinst) alle zu Sich versammeln wird.

173. Was diejenigen anbelangt, die glauben und rechtschaffene Taten vollbringen, so wird Er ihnen ihren vollen Lohn geben und ihnen aus Seiner (Gnaden)fülle noch hinzufügen. Diejenigen (jedoch), die stolz sind und sich gross wähnen, wird Er mit einer schmerzhaften Strafe bestrafen; und sie werden gegen Allah weder Beschützer noch Helfer haben.

174. O ihr Menschen, zu euch ist nunmehr ein endgültiger Beweis von eurem Herrn gekommen, und Wir haben ein klares Licht zu euch herabgesandt. 
(ein endgültiger Beweis: der Prophet Muhammad (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), der das Siegel der Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihnen allen) ist.
ein klares Licht: der Koran)

175. Diejenigen, die an Allah glauben und an Ihm festhalten, wird Er in Seine Barmherzigkeit und Gnade führen; und Er leitet sie auf einem geraden Weg zu Sich.

176. (Und) sie fragen dich nach einer Rechtsauskunft. Sprich: "Allah gibt euch eine Rechtsauskunft über eine Erbschaftsregelung für einen Mann ohne direkte Nachkommen, aber mit einer Schwester: Sie erbt die Hälfte dessen, was er hinterlässt. Wenn er ihr Erbe ist und sie kinderlos (stirbt), beerbt er (alles von) ihr. Wenn (jedoch) zwei Schwestern da sind, erhalten sie (zusammen) zwei Drittel von dem, was er hinterlässt. Wenn Geschwister beiderlei Geschlechts vorhanden sind, erhält der Bruder den doppelten Anteil der Schwester." Allah erklärt es euch, damit ihr nicht irrt. Und Allah ist der Allwissende. 

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